Gleisbauhof darf bleiben

In dem Streit um einen alten Gleisbauhof in der Nähe von Homburg im Saarland (siehe auch Meldung vom 03.08.2015) hat das Oberverwaltungsgericht in Saarlouis jetzt die Berufung der Gemeinde Kirkel gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes zurückgewiesen (Az.: 2 A 142/15). Damit ist die Gemeinde abermals mit ihren Plänen gescheitert, die Flächen des ehemaligen Gleisbauhofs Homburg/Saar von Bahnbetriebszwecken freizustellen. Bereits das Verwaltungsgericht hatte die Ablehnung des Entwidmungsantrags durch das zuständige Landeswirtschaftsministerium bestätigt (Az.: 3 K 540/13). Auf dem Gelände des ehemaligen Gleisbauhofs lagert der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Betreiber im Auftrag der Bahn Schienen und recycelt Gleisschotter. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts seien die Grundstücke bereits in der Vergangenheit zu Bahnbetriebszwecken genutzt worden und daher als „formlos gewidmet anzusehen“. Es gäbe auch keinerlei Anzeichen, dass der derzeitige Betreiber vorhabe, die Flächen anderweitig zu nutzen, so dass Gericht weiter.

Ansprechpartner für alle Fragen des Eisenbahnrechts sowie aller Fragen der kommunalen Planung in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert und Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

 

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