Grundstücksbesitzer müssen fremde Leitungen dulden

Eigentümer müssen fremde Kabel und Leitungen auf ihrem Grundstück dulden, soweit die Leitungen tief genug verlegt wurden und die Nutzung des Grundstücks nicht beeinträchtigen. Das hat jetzt das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) in einem aktuellen Urteil bestätigt (Az.: 5 U 2015). Der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Windparkbetreiber hatte sich dagegen gewehrt, eine Stromkabeltrasse zu entfernen, die unterhalb eines nicht mehr genutzten und zurückgebauten Bahndammes zu seinem Windpark führte – mit Erfolg. Wie schon die Vorinstanz vertrat auch das OLG die Auffassung, dass der neue Eigentümer dies zu dulden habe. Die Kabel befänden sich in ausreichender Tiefe – in diesem Fall 2,50 m unterhalb der Erdoberfläche. Von einer zukünftigen Bebauung sei nicht auszugehen, da das Grundstück im Außenbereich läge. Zudem habe der jetzige Eigentümer nicht hinreichend erklären können, inwiefern die Leitungen die Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigen. „Es kommt häufiger vor, dass Eigentümer fremde Leitungen und Kabel auf ihrem Grund beseitigen lassen wollen. Es ist zu begrüßen, dass sie dafür ganz konkrete Gründe vorbringen müssen, wie das Gericht in seinem aktuellen Urteil betont“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.

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