Neue Abstandsregelungen für Windkraft umstritten

Die neue Landesregierung in Nordrhein-Westfalen will ihrem Koalitionsvertrag zufolge neue Windenergieanlagen künftig nur noch zulassen, wenn der Abstand zur Wohnbebauung mindestens 1.500 Meter beträgt. Diskussionen über einen höheren Mindestabstand werden auch in Schleswig-Holstein geführt. Damit würden geeignete Flächen für die Windenergie in diesen Bundesländern drastisch reduziert. In einem aktuellen Gutachten hat sich nun die Stiftung Umweltenergierecht in Würzburg mit diesem Thema beschäftigt. Die Autoren der Studie bezweifeln, ob sich die politisch motivierten Pläne so überhaupt umsetzen lassen. Denn höherrangige bundesrechtliche Vorgaben insbesondere im Bauplanungsrecht, aber auch im Immissionsschutzrecht schränken die Regelungskompetenz der Landesgesetzgeber erheblich ein.

Zwar ließen einzelne Formulierungen Spielräume für eine Flexibilisierung der landesplanerisch umzusetzenden Abstandsregelungen, so die Autoren. „Bei einem solchen Austesten der rechtlichen Spielräume besteht die konkrete Gefahr, dass Planungsentscheidungen aufgehoben werden, wenn die Grenzen des Zulässigen überschritten wurden, sodass die Windenergieanlagen dann im gesamten Außenbereich privilegiert errichtet werden könnten, soweit keine anderen Belange im Einzelfall entgegenstehen“, heißt es in der Studie weiter.

Ansprechpartner zu allen Fragen des Windenergierechts sind in unserer Praxis Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Janko Geßner.

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