OVG bestätigt Genehmigung für Oberstufe an Gemeinschaftsschule in Tönning

Die Auseinandersetzung um die Errichtung einer Oberstufe (Sekundarstufe II) an der städtischen Eider-Treene-Gemeinschaftsschule im nordfriesischen Tönning ist beigelegt. Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat in der Berufungsverhandlung die Genehmigung des zuständigen Landesbildungsministeriums Mitte März bestätigt, und der Schulverband Eiderstedt hat seine Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 8.7.2015 zurückgenommen (Az.: 9 A 117/14, siehe auch unseren Beitrag vom 08.07.2015). Der Verband, der Träger einer benachbarten Schule mit gymnasialer Oberstufe im benachbarten St. Peter-Ording ist, hatte die Genehmigung des Ministeriums angefochten. Er hatte unter anderem befürchtet, dass die Errichtung einer neuen Oberstufe in Tönning den Fortbestand seiner Schule gefährden könne, wenn die erforderliche Mindestschülerzahl nicht mehr erreicht würde. „Diese Sorge hat sich als unbegründet erwiesen. Das zeigt die bisherige Einführungsphase. Andere, neue Schülergruppen, die insbesondere auch aus dem ländlichen Umland kommen, besuchen die neu eingerichtete Oberstufe in Tönning, so dass in dieser Region jetzt insgesamt mehr Schüler einen höheren Bildungsabschluss anstreben, wie es das bildungspolitische Ziel der Landesregierung vorsieht“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard). Sie hat die beigeladene Stadt Tönning in diesem Rechtsstreit erfolgreich vertreten.

Ansprechpartner für alle Fragen des Schul- und Bildungsrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwältin Dr. Margarete Mühl-Jäckel, LL.M. (Harvard) und Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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