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Angesichts der Zeitdauer und der Formenzwänge gerichtlicher Verfahren liegt unser Schwerpunkt im Verfahrens- und Genehmigungsmanagement. Es geht darum,
Antragsteller, Fach- oder Vollzugsbehörden in Genehmigungsverfahren, beispielsweise im Immissionsschutz- oder Abfallrecht zu beraten, um außergerichtlich, rasch und rechtssicher eine Genehmigung für die beabsichtigten Investitionen zu erhalten. Mit der Beratung von Gesetz- und Satzungsgebern sowie der Ministerialverwaltung begleiten wir Rechtssetzungsverfahren auch für Länder und Kommunen. Wir unterstützen Landes- und Kommunalverwaltungen bei Organisationsänderungen, bei der Überarbeitung von Verwaltungsvorschriften oder der Vorbereitung von Strukturentscheidungen.
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