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Ob es um eine Anlagengenehmigung oder die gerichtliche Durchsetzung Ihres Gebührenmodells geht – wir wissen aus Erfahrung, welche Bedeutung ein Rechtsstreit oder die Begutachtung einer Rechtsfrage für Ihr Unternehmen, für Ihre Körperschaft oder Organisation hat. Ungeachtet unserer fachlichen Spezialisierung auf das Öffentliche Recht, richten wir unsere Beratung umfassend aus. Dabei kooperieren wir fachgebietsübergreifend mit anderen Wirtschaftsrechtsanwälten z.B. mit arbeits- und gesellschaftsrechtlicher Spezialisierung. Bei Bedarf betreuen wir unsere Mandanten in interprofessionellen Teams aus Unternehmens- und Steuerberatern, Planungs- oder Bauingenieuren.
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