
Rechtsfragen der Abfallverwertung und Abfallbeseitigung gehören wegen eines Abfallaufkommens von ca. 400 Mio. t pro Jahr zu den zentralen Fragen des öffentlichen
Wirtschaftsrechts/Umweltrechts.
Die Beratung unserer Sozietät umfasst alle Bereiche des Abfallwirtschaftsrechts:
Dies beginnt z.B. bei der Begleitung von Rechtssetzungsverfahren
(Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften) und führt bis hin zur
rechtlichen Beratung und Prozessführung bei der Steuerung von Abfallströmen und
Stilllegung von Deponien. |