
Wir sind in zahlreichen „klassischen“ Baurechtsmandaten tätig, bei denen die
bauordnungs-und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einzelner Vorhaben im Streit steht.
Darüber hinaus beschäftigt uns die gemeindliche Bauleitplanung sowie die Fachplanung vor
allem aus dem Blickwinkel des Anlagenbetriebes.
Bei der Tätigkeit im Planungs- und Fachplanungsrecht sind wir tätig für Gemeinden in
Bebauungsplanverfahren ebenso wie für Planungsträger auf der Ebene der Regionalplanung
bei der Aufstellung von Regionalplänen, aber auch im Rahmen von Normenkontrollverfahren
gegen die aufgestellten Pläne.
Bei der Fachplanung von Straßen, Wasserwegen, Deponien und anderen Projekten
begleiten wir Vorhabenträger ebenso wie Betroffene, die sich gegen solche Planungen zur Wehr setzen möchten. |