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Die Interessenwahrnehmung für unsere Mandanten erfasst beispielsweise Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit dem Gesetz über erneuerbare
Energien für Betreiber von Windkraftanlagen oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz für Anlagenbetreiber stellen.

Unternehmen der Energiewirtschaft sind unsere Mandanten, wenn es zudem um die
Zulassung von Energieversorgungsleitungen geht. Im Rahmen des Planungsfeststellungsverfahrens beraten wir von der rechtssicheren Erarbeitung der Antragsunterlagen über die Wahrnehmung des Erörterungstermins bis hin zum Dialog/der Auseinandersetzung mit Einwendern gegenüber derartigen Investitionsvorhaben.

 
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