
Hinter dem Begriff des Gesundheitsrechts verbergen sich in unserer Tätigkeit vornehmlich
Rechtsfragen des Krankenhaus-, Apotheken- und Arzneimittelrechts.
Wir sind mit dieser Maßgabe sowohl für Behörden im Bereich der Zulassung von
Arzneimitteln wie für Gesundheitsbehörden der Länder tätig.
Wir vertreten Betreiber von Krankenhäusern in Fragen der Kommunalisierung und
Privatisierung und sind daneben ebenso in Fragen der Krankenhausplanung tätig. |