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Das Immisionsschutzrecht beschäftigt uns in all seinen Facetten.Im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb von Windkraft-, Biogas-, Tierhaltungs- und Industrieanlagen vertreten wir die Interessen unserer Mandanten im Genehmigungsverfahren sowohl mit Öffentlichkeitsbeteiligung als auch in sogenannten „ kleinen Verfahren ”. Insbesondere die Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung verlangen ein ziehlführendes Verfahrensmanagement, vor allem im Zusammenhang mit dem Erörterungstermin.

Ferner sind wir für Genehmigungsinhaber tätig, die Überwachungsmaßnahmen wie der nachträglichen Anordnung, immissionsschutzrechtlichen Betriebsuntersagungen oder Stilllegungsverfügungen ausgesetzt sind.

In besonderer Weise legen wir für unsere Mandanten auf eine rechtssichere Betreiberorganisation wert und beraten sie auch in diesem Zusammenhang umfassend.

 
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