
Die Praxis berät öffentlich-rechtliche Körperschaften bei allgemeinen personalrechtlichen
und personalwirtschaftlichen Fragestellungen, etwa im Zuge von Organisationsänderungen.Wir beraten und vertreten Dienstherren zudem in Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsverfahren betreffend konkrete dienstliche Maßnahmen, z.B. zur rechtssicheren Ausgestaltung von Beförderungsauswahlentscheidungen.
Ständig begleiten wir außergerichtliche und gerichtliche Disziplinarverfahren,
wobei wir sowohl die Dienstvorgesetzten bei Verwaltungs- oder Disziplinarermittlungen unterstützen als auch die Rechte der von Disziplinarverfahren betroffenen Beamten als Verfahrensbevollmächtigte verteidigen.
Für Personal- und Stufenvertretungen sowie als Bevollmächtigte für Dienststellen
sind wir sowohl in verwaltungsgerichtlichen Beschlussverfahren als auch in Verfahren vor der Einigungsstelle tätig.
In großer Zahl vertreten wir Beamte, Richter und Soldaten bei der Klärung besoldungs-,
versorgungs- und dienstrechtlicher Fragen sowie der Durchsetzung der Ansprüche aus
dem öffentlichen Dienstverhältnis. |