
Im Bereich des Eisenbahnrechts begleiten wir Infrastrukturunternehmen, Vorhabenträger Kommunen und Behörden bei Verfahren der Vorhabengenehmigung und der Freistellung.
Wir beraten Unternehmen und Gebietskörperschaften zu umwelt- und
planungsrechtlichen Fragen der Straßenführung und des Straßenbaus.
In Gerichtsverfahren vertreten wir Vorhabenträger, Anwohner, Grundstückseigentümer und Gemeinden.
Wir beraten private Träger und Gebietskörperschaften bei bei der Projektierung,
Realisierung und beim Betrieb von Kindertagesstätten und Krankenhäusern. |