
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist weltweit wie national eines der wichtigsten
Themen. Kein Lebens- und Wirtschaftsbereich ist davon unberüht.
Diese Bedeutung spiegelt sich auch in den gesetzlichen Regelungen der unterschiedlichsten
Bereiche wider.
Umweltrechtlich beraten wir betroffene Private ebenso wie Gesetzgeber, Kommunen oder
vollziehende Verwaltung. Thematisch reicht unser Betätigungsfeld dabei vom Abfallrecht
über das Bodenschutz- und Altlastenrecht, Immissionsschutz und Emissionshandel bis
hin zum Wasserrecht. |