
Da alles staatliche Handeln und alle Gesetze vor dem höherrangigen Verfassungsrecht Bestand haben müssen, kommt dem Verfassungsrecht eine überragende Rolle zu.
Unsere Praxis ist mit der Erstellung verfassungsrechtlicher Gutachten ebenso vertraut wie
mit der Vertretung in verfassungsrechtlichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den Verfassungsgerichten der Länder.
Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der Begleitung von Gesetzgebungsvorhaben.
Thematisch bieten wir eine kompetente Beratung zu allen Fragen des Verfassungsrechts,
insbesondere zu Fragen der kommunalen Selbstverwaltung, des Staatsorganisationsrechts,
des Rechts der politischen Parteien und der Grundrechte. |