Die Handhabung baurechtlicher Regeln, die Lösung von Nutzungskonflikten und gesellschaftspolitischen Streitfragen sowie die stetigen Entwicklungen im Bauplanungsrecht einschließlich der europäischen Vorgaben bilden einen wesentlichen Schwerpunkt unserer Praxis.

Wir unterstützen Gemeinden in Bebauungsplanverfahren und Gemeindeverbände bei der Aufstellung von Regionalplänen, aber auch in Normenkontrollverfahren gegen die aufgestellten Pläne. Darüber hinaus beschäftigen wir uns mit Fragen der gemeindliche Bauleit- und Fachplanung vor allem aus dem Blickwinkel des Anlagenbetriebes. Mandate im klassischen Baurecht, bei denen es um die bauordnungs- und bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einzelner Vorhaben geht, spielen in unserer Praxis ebenfalls eine große Rolle. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf städtebauliche Sanierungsmaßnahmen, ebenso sind wir mit den Besonderheiten im Denkmalrecht vertraut.

Aufgrund unserer besonderen Expertise im Planungs- und Genehmigungsrecht wenden sich Unternehmen und öffentliche Körperschaften häufig an uns, wenn raumbedeutsame Vorhaben wie Stromleitungen, Autobahnen, Wasserstraßen, Hafenanlagen oder Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert werden sollen. Bei der rechtssicheren Realisierung ihrer Infrastrukturprojekte unterstützen wir Übertragungsnetzbetreiber und regionale Energieversorgungsunternehmen, Netzbetreiber, Landesbehörden, Kommunen und Landkreise.

Seit vielen Jahren beschäftigen wir uns zudem mit dem Eisenbahnrecht. Wir kümmern uns um praktische und rechtliche Fragen des Umbaus der Eisenbahninfrastruktur und die Entwidmung ehemaliger Bahnbetriebsflächen für die Genehmigung und Freistellung neuer Vorhaben.

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