Unfallversicherung für Schüler auch bei Projektarbeit außerhalb des Schulgeländes

Schüler stehen auch bei einer schulischen Projektarbeit außerhalb des Schulgeländes grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat jetzt das Bundessozialgericht entschieden (Az.: B 2 U 8/16 R vom 23.01.2018). Die Richter gaben damit einem Schüler recht, der im Rahmen eines schulischen Filmprojekts auf dem Nachhauseweg einen derart schweren Unfall erlitt, dass er seitdem im Rollstuhl sitzt. Der Schüler sollte mit Klassenkameraden nach dem Schulunterricht als Projektarbeit ein Werbevideo drehen. Vorgaben zu Drehzeit und Drehort hatte die Schule nicht festgelegt, wohl aber den Abgabetermin. Die Unfallkasse lehnte die Anerkennung als versicherten Schulunfall ab. Die Schüler hätten ihr Projekt außerhalb des organisatorischen Verantwortungsbereichs der Schule bearbeitet. Diese Projektarbeit sei als Hausaufgabe zu werten, die grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Eltern fiele.

Dieser Ansicht widersprach jedoch jetzt das Bundessozialgericht. Während reguläre Hausarbeiten im Verantwortungsbereich der Eltern liegen und damit kein Unfallschutz besteht, sehe das bei Projekten, die von der Schule veranlasst und von Schülergruppen eigenverantwortlich bearbeitet werden, anders aus. Das Bundessozialgericht ging davon aus, dass sich der Unfall noch im “organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule” ereignet hatte und daher von der Wegeunfallversicherung erfasst wird.

Grundsätzlich steht der Besuch der allgemein- oder berufsbildenden Schulen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dabei spielt es für den Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler keine Rolle, ob es sich um eine öffentliche Schule handelt oder ob die Schule einen privaten Träger hat.

Ansprechpartner für alle Fragen des Bildungsrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

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