Zuschuss für Klosterschule Roßleben

Die Klosterschule Roßleben in Thüringen, eine der ältesten überkonfessionellen Privatschulen Deutschlands, erhält bis zum Jahr 2027 einen kommunalen Finanzzuschuss. Nach Vergleichsberechnungen mit den Kosten an einem staatlichen Gymnasium gewährt der Landkreis für bis zu 200 Schülerinnen und Schülern des Kyffhäuserkreises ab dem 1. Januar 2018 ein Schulgeldersatz von 110 Euro pro Monat und Schüler. Nachdem der Kreistag die Förderung bereits Anfang 2017 bestätigte, unterschrieben die Landrätin Antje Hochwind für den Kyffhäuserkreis und Geschäftsführer Kjell Eberhardt für die Klosterschule  am 6. März den Finanzierungsvertrag. Durch die Kooperation mit dem privaten Gymnasium spart der Landkreis eigene Bauinvestitionen. Gleichzeitig wird der traditionelle Gymnasialstandort Klosterschule Roßleben als wichtiger Infrastrukturfaktor gesichert. „Das Zustandekommen des Kooperationsvertrages stellt ein wichtiges Signal für die Zusammenarbeit von Kommunen mit Ersatzschulen dar“, sagt Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, der die Stiftung Klosterschule Roßleben in den Verhandlungen mit dem Landkreis begleitete. Während vor einigen Jahren noch heftige Konkurrenzkämpfe um Schulstandorte ausgetragen wurden, hätten viele Kommunen inzwischen erkannt, dass die Ersatzschulen verlässliche Partner für eine wohnortnahe Schulinfrastruktur sein können. Kooperations- und Finanzierungsmodelle hat Herrmann  bereits u.a. für Brandenburger Kommunen  geprüft.

 

Ansprechpartner für alle Fragen des Bildungs- und Berufsrechts in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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