Abwahl des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde ist gültig

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat die Klage des ehemaligen Bürgermeisters von Mittenwalde, Uwe Pfeiffer, gegen seine Abwahl abgewiesen. Die Abwahl durch einen Bürgerentscheid am 17. Februar 2016 sei nicht in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst worden, begründete das Gericht sein jetzt bekannt gegebenes Urteil (Az.: VG 1 K 563/16). Ein Wahlfehler ergebe sich weder aus der Bekanntmachung von Stellungnahmen der Stadtverordneten in dem nicht- amtlichen Teil des Amtsblattes von Mittenwalde, noch aus Veröffentlichungen von Meinungsäußerungen in der Tagespresse. Einige Stadtverordnete hatten in der Presse Stellung bezogen, nachdem sie u.a. durch Einsicht in die Disziplinarakten Kenntnis von den Vorwürfen gegen den damaligen Bürgermeister erlangt hatten. Die Bekanntmachungen im Amtsblatt seien rechtmäßig gewesen und würden das Sachlichkeitsgebot wahren, stellte das Gericht weiter fest. Die Frage, ob den Stadtverordneten die Akteneinsicht in die Disziplinarakten rechtswidrig gewährt worden sei, müsse nach Auffassung des Gerichts nicht weiter verfolgt werden, da sich daraus kein Wahlfehler ergebe.

Ansprechpartner für Fragen des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann.

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