Rundbrief: Ausgabe Dezember 2017
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[weiterlesen]Die Europäische Kommission hat die staatliche Mieterstrom-Förderung kürzlich beihilferechtlich genehmigt. Diese wurde im Juli 2017 durch das Mieterstromgesetz eingeführt. Damit ist nun die letzte rechtliche Hürde genommen und der Auskehrung …
[weiterlesen]Landkreise müssen ihre angehörigen Gemeinden zwingend vor und nach Erstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung zu ihrem finanziellen Bedarf anhören. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth hervor (Az.: …
[weiterlesen]DOMBERT Rechtsanwälte ist für die „azur Awards 2018“ im Bereich Aus- und Fortbildung nominiert worden. Die Redaktion des Karriereportals azur, das zum JUVE-Verlag gehört, zeichnet jedes Jahr Kanzleien, Rechtsabteilungen, Behörden …
[weiterlesen]Die Bundesnetzagentur hat am 29.11.2017 den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land für das Jahr 2018 auf 6,30 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Dazu ist sie nach dem …
[weiterlesen]DOMBERT Rechtsanwälte unterstützt den Verein ArbeiterKind.de mit einer Spende. Die Initiative hilft Schülerinnen und Schülern, die als Erste in ihrer Familie studieren wollen, erleichtert ihnen den Einstieg an der Universität …
[weiterlesen] Öffentliche Auftraggeber sind nicht gezwungen, den Auftrag zu erteilen. Sie können ein Vergabeverfahren jederzeit aufheben und zwar auch dann, wenn die vergaberechtlichen Voraussetzungen für eine Aufhebung gerade nicht erfüllt …
[weiterlesen]Das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2013 ist verfassungskonform und verstößt nicht gegen die Verfassungsgarantie der kommunalen Selbstverwaltung. Das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht entschieden (Az.: 2 BvR 2177/16 vom …
[weiterlesen]Für eine zivilrechtliche Überprüfung von regulierungsbehördlich bereits geprüften Stromnetzentgelten bestehen hohe Anforderungen. Das musste jetzt der Stromanbieter Lichtblick erfahren, der auf Rückzahlung von vermeintlich unbillig überhöhten Netzentgelten aus den Jahren …
[weiterlesen]Dienstherrn können Personen aus einem Beamtenverhältnis entfernen, die Tätowierungen mit verfassungswidrigem Inhalt aufweisen sowie in der Öffentlichkeit den „Hitlergruß“ zeigen. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht im Fall eines Berliner Polizeikommissars entschieden (Az.: 2 …
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