Weil die Bürgermeisterin der niedersächsischen Kurstadt Bad Gandersheim das Neutralitätsgebot im Wahlkampf verletzt und das Wahlergebnis dadurch wohlmöglich entscheidend beeinflusst hat, muss die Bürgermeisterwahl wiederholt werden. Das hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden und das Urteil des Verwaltungsgerichts bestätigt (Az.: 10 LA 84/24 vom 16.09.2024).
Die Bürgermeisterin hatte fünf Wochen vor der Wahl in 15 Dörfern „Gespräche über den Gartenzaun“ veranstaltet, in denen sie mit medialer Begleitung über die erfolgreiche Umsetzung von Projekten berichtet hatte. Damit habe sie gegen die strikte Neutralitätspflicht verstoßen, die für kommunale Amtsträger im Wahlkampf gelte. „Durch dieses im Wahlkampf unzulässige Verhalten der Bürgermeisterin sei das Ergebnis der Wahl auch nicht nur unwesentlich beeinflusst worden“, befand das Gericht. Hierfür sei es ausreichend, dass es eine „konkrete Möglichkeit“ der Wählerbeeinflussung gegeben habe. Die Anlasslosigkeit der Gespräche, die Anzahl der medial begleiteten Gespräche, die ortsgebundenen Themen sowie die Nähe zum Wahltermin stellten in diesem Zusammenhang wichtige Hinweise dar. „Kommunale Amtsträger müssen im Wahlkampf genau darauf achten, wie sie über ihre bisherige Amtszeit berichten und die Neutralitätspflicht strikt beachten“, sagt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.
Ansprechpartner für alle Fragen zum Wahlrecht in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.
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