Anhörung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg zur Änderung des Errichtungsgesetzes für die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg

Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg hörte am 26.03.2014 u.a. Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann als Sachverständigen zur beabsichtigten Änderung des Errichtungsgesetzes für die Brandenburgische Technische Universität Cottbus-Senftenberg an. Im Zusammenhang mit der Novelle des Hochschulgesetzes soll das Errichtungsgesetz ergänzt werden, um die Mehrheit von Universitätsprofessoren bei Entscheidungen von Selbstverwaltungsgremien über Habilitationen, die Berufung von Universitätsprofessoren und die Bewährung von Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren zu sichern. Bei der Errichtung der Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg und im Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz vom 11.02.2013 fehlten solche Regelungen zur Sicherung der Wissenschaftsfreiheit der Universitätsprofessoren.

In einem Normenkontrollverfahren gegen das Gesetz zur Weiterentwicklung der Hochschulregion Lausitz vertritt Prof. Dr. Klaus Herrmann eine Fraktion des Brandenburger Landtages sowie in Verfassungsbeschwerdeverfahren die ehemalige Brandenburgische Technische Universität Cottbus und einzelne ihrer Universitätsprofessoren vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg. Darüber hinaus sind Verfassungsbeschwerdeverfahren zweier Fakultäten der ehemaligen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus und einzelner Universitätsprofessoren vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig, mit denen u.a. jeweils gerügt wird, dass eine ausreichende Mitwirkung der Universitätsprofessoren an Entscheidungen der Selbstverwaltungsgremien der neuen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus-Senftenberg nicht gesichert wäre.

In der Anhörung vom 26.03.2014 bezeichnete Prof. Dr. Herrmann den Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und DIE LINKE als Schritt in die richtige Richtung. Jedoch blendet der Entwurf weiterhin Mitwirkungsrechte der Universitätsprofessoren aus, etwa wenn es um Selbstverwaltungsentscheidungen in Angelegenheiten von Lehre und Forschung geht. Auch wenn die Professoren der ehemaligen Hochschule Lausitz (FH) in Selbstverwaltungsorganen und -gremien der neuen Hochschule nicht mit den Universitätsprofessoren der ehemaligen Brandenburgischen Technischen Universität Cottbus durch dieselbe Gruppe von Vertretern repräsentiert werden dürften, wäre auch noch deren hervorgehobene Stellung gegenüber anderen Gruppen der Selbstverwaltungsgremien durch Verfahren oder Mehrheitserfordernisse zu sichern. Der Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landtages Brandenburg hat die Änderung am Errichtungsgesetz gleichwohl unverändert mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE im Plenum zur Annahme empfohlen.

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