Anspruch auf Kinderbetreuung bleibt auch im Hochwassergebiet bestehen

Die Flutkatastrophe hat auch schwerwiegende Folgen für die Kinderbetreuung in den betroffenen Regionen. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe stehen vor großen Herausforderungen. In Nordrhein-Westfalen seien rund 170 Kitas durch das Hochwasser so beschädigt, dass der Betrieb unmöglich, zumindest aber beeinträchtigt sei, berichtet das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. In Rheinland-Pfalz seien allein im Kreis Ahrweiler acht Kitas schwer beschädigt.

Gleichwohl besteht der uneingeschränkte gesetzliche Betreuungsanspruch fort, den jedes Kind ab dem ersten vollendeten Lebensjahr seit 2013 hat. Er ist je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet. Nach dem neuen Kita-Gesetz in Rheinland-Pfalz können Eltern seit dem 1. Juli 2021 erwarten, dass ihre Kinder sieben Stunden täglich durchgängig betreut werden. Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen schreibt den Jugendämtern vor, dass sie Betreuungsangebote in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege anbieten müssen, die sich nach dem individuellen Bedarf der Familien richten. In der Regel handelt es sich um eine durchgängige Betreuung inklusive Mittagessen von mindestens 35 Stunden in der Woche.

„Landkreise, kreisfreie Städte aber auch große kreisangehörige Städte und Gemeinden, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind, müssen schnell Lösungen finden, wie sie den Betreuungsanspruch erfüllen können, wenn sie Klagen der Eltern vermeiden wollen“, sagt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen. In den meisten Fällen werden sie für die Kitas Ausweichquartiere in anderen Stadtteilen,  anderen Gebäuden oder Containern finden müssen. Wie die dadurch entstehenden Kosten finanziert werden sollen, wird eine Reihe rechtlicher Fragen aufwerfen. Die von DOMBERT Rechtsanwälte gegründete Taskforce unterstützt freie und kommunale Kita-Träger in den betroffenen Regionen mit kostenlosem Rechtsrat bei der Bewältigung dieser Aufgabe.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita-Rechts in unserer Praxis sind Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Rechtsanwältin Franziska Wilke und Rechtsanwältin Luisa Wittner.

Der Taskforce gehören die Rechtsanwältinnen Izabela BochnoKristina Gottschalk und Sophia von Hodenberg (alle Nordrhein-Westfalen) und Rechtsanwalt Daniel Mehrer (Rheinland-Pfalz) an. Am einfachsten kann der Kontakt über das Düsseldorfer Büro der Kanzlei oder über die Mailadresse fluthilfe2021@dombert.de hergestellt werden.

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