Auftragnehmer der öffentlichen Hand müssen mehr zahlen

Der Landtag Brandenburg hat das Mindestentgelt für Beschäftigte von Auftragnehmern der öffentlichen Hand erhöht. Künftig dürfen öffentliche Aufträge nur an Bieter vergeben werden, wenn sie ihren Arbeitnehmern 10,50 Euro (bislang 9,00 Euro) je Zeitstunde zahlen. Die entsprechende Änderung im Brandenburgischen Vergabegesetz (§ 6 Absatz 2 Satz 1 BbgVerG) wird zum 1. Mai 2019 in Kraft treten. Vom 01.01.2020 soll das Mindestentgelt weiter auf 10,68 Euro je Stunde steigen. Fortan soll es sich um denselben Prozentsatz erhöhen, um den auch der allgemeine Mindestlohn steigt. „Bislang musste der Landtag nach jeder Erhöhung des bundesweiten Mindestlohns aktiv werden und das Mindestentgelt ebenfalls hochsetzen. Nun hat sich der Landesgesetzgeber für einen Automatismus entschieden, nach dem das Mindestentgelt stets über dem allgemeinen Mindestlohn liegen wird“, erläutert Rechtsanwalt Dr. Benjamin Grimm die Neuregelung im Brandenburgischen Vergabegesetz (§ 7 BbgVerG). Danach muss jetzt die Landesregierung mindestens alle zwei Jahre das Mindestentgelt überprüfen und eine Anpassung an die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse vornehmen. Dabei muss sie den Vorschlag einer Kommission unabhängiger Mitglieder berücksichtigen, ist aber nicht an deren Vorschlag gebunden.

Ansprechpartner für alle Fragen des Vergaberechts ist in unserer Praxis Rechtsanwalt Janko Geßner.

« zurück