Augen auf beim Solaranlagenkauf

stromnutzungWer mit dem Gedanken spielt, eine eigene Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) errichten zu lassen, interessiert sich meist auch für die Zahlen: Was kostet die Anlage und welche Erträge wird sie in den nächsten Jahren voraussichtlich bringen. Die Erträge einer PV-Anlage hängen allerdings – neben der installierten Leistung – von zahlreichen Faktoren ab, vor allem von der tatsächlichen Anzahl der Sonnenstunden, vor allem von der Ausrichtung und dem Neigungswinkel der Module und von etwaigen Verschattungen durch Bäume oder Gebäude. Im sonnenreichen Allgäu ist der Verkäufer einer PV-Anlage nun verurteilt worden, dem Käufer Schadensersatz zu leisten, weil er in seiner Prognoseberechnung einen zu hohen Energieertrag ermittelt hatte, den die Anlage unter den konkreten Umständen nicht erbringen kann (OLG München, Urteil vom 11.12.2014 – 14 U 345/14).

Energieertrag kann zur „Beschaffenheit“ der PV-Anlage gehören

Ist eine Kaufsache nicht so beschaffen, wie es Käufer und Verkäufer vereinbart haben, so ist sie im kaufrechtlichen Sinne als mangelhaft anzusehen. Die Mangelhaftigkeit kann einen Anspruch des Käufers auf Ersatz des Schadens begründen, den der Käufer infolge des Mangels erleidet.

In der zitierten Entscheidung des OLG München war entscheidend, dass das Gericht den Energieertrag der streitgegenständlichen PV-Anlage als eine zwischen den Vertragsparteien vereinbarte „Beschaffenheit“ der Anlage angesehen hat. Der Verkäufer hatte nämlich seinem Vertragsangebot eine Ertragsprognose beigelegt. Diese Ertragsprognose basierte allerdings auf einer anderen Neigung und Ausrichtung des Hallendaches, auf der die Anlage später errichtet wurde. Hätte der Verkäufer die zutreffenden Werte zugrunde gelegt, wäre die Ertragsprognose deutlich niedriger ausgefallen.

Zwar hatten Käufer und Verkäufer im Kaufvertrag nicht ausdrücklich einen bestimmten Mindestertrag vereinbart. Weil aber der Verkäufer seinem Angebot eine eigene Prognoseberechnung beigefügt hatte, durfte der Käufer nach Ansicht des Gerichts darauf vertrauen, dass die Anlage den prognostizierten Ertrag tatsächlich erbringen wird, zumal der zu erwartende Ertrag der Solaranlage „einen für die Kaufentscheidung erheblichen, wenn nicht gar den kaufentscheidenden Umstand“ darstelle.

Minderertrag als Schaden

Ist die Kaufsache mangelhaft, hat der Verkäufer grundsätzlich den Schaden zu ersetzen, den der Käufer infolge des Mangels erleidet. Wie hoch der Schaden bei einem Minderertrag der PV-Anlage ist, hängt von den konkreten Umständen ab. In dem vom OLG München entschiedenen Fall speiste der Käufer der PV-Anlage den Strom aus der Anlage im Wesentlichen in das örtliche Stromnetz ein und machte hierfür die gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG geltend. Die Schadenshöhe bemisst sich daher nach der Höhe der für die Anlage geltenden gesetzliche Einspeisevergütung nach dem EEG: Für jede Kilowattstunde, die infolge der Mangelhaftigkeit der Anlage nicht eingespeist wurde, kann der Käufer vom Verkäufer Ersatz in Höhe der gesetzlichen Einspeisevergütung verlangen – und zwar für die gesamte gesetzliche Förderdauer von 20 Jahre.

Vertragliche Haftungsausschlüsse beachten

Mit einem vertraglichen Haftungsausschluss hätte sich der Verkäufer der streitgegenständlichen PV-Anlage möglicherweise viel Ärger und Geld sparen können. Zwar hatte die Firma, die die Software zur Berechnung der Ertragsprognose bereitgestellt hatte, einen Haftungsausschluss erklärt. Der Verkäufer der PV-Anlage, der diese Software verwendet hatte, hatte sich diesen Haftungsausschluss jedoch nicht wirksam zu eigen gemacht oder einen ähnlichen Haftungsausschluss erklärt. Der Verkäufer haftet daher gegenüber dem Käufer für die Richtigkeit der Ertragsprognose in unbeschränkter Höhe. Somit ist es im Ergebnis der Verkäufer der Anlage, der in diesem Fall den Schaden trägt. Auch für Verkäufer heißt es also: Augen auf beim Solaranlagenverkauf!

 

Die Projektkanzlei Lange berät Anlagenbetreiber, Messstellenbetreiber und Wohnungsunternehmen in allen Fragen zur dezentralen Stromerzeugung. Die Anlagengrößen reichen von kleinen PV-Dachanlagen bis zu größeren Kraftwerken mit mehreren Megawatt installierter Leistung.

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