Der jahrelange Streit um das Gästehaus an der Wittekindsburg in Porta Westfalica ist entschieden. Das Verwaltungsgericht Minden hat die Baugenehmigungen für das Gebäude, die zum Teil in den 1960er Jahren ergangen sind, jetzt für unwirksam erklärt (Az.: 1 K 1595/19 vom 29.04.2024). Geklagt hatte der von DOMBERT Rechtsanwälte vertretene Verein Witthüs, dem das 1894 errichtete Berghotel Wittekindsburg gehört und der in unmittelbarer Nachbarschaft Kulturevents und Feste veranstaltet. Er sah sich durch das angrenzende Gästehaus, das ursprünglich nur als Erweiterung der Wittekindsburg gedacht war, in den 70er Jahren aber als eigenständiger Beherbergungsbetrieb geführt wurde, in seinen Rechten verletzt.
Das Verwaltungsgericht entschied nun, dass die Baugenehmigungen aufgrund der ungenehmigten Nutzungsänderungen unwirksam seien. Eine von der Wittekindsburg unabhängige Pension hätte im dortigen Außenbereich ohnehin nicht genehmigt werden können. Die beklagte Stadt Porta Westfalica wird das Gästehaus wahrscheinlich abreißen müssen.
Prof. Dr. Klaus Herrmann, der den Verein seit 2017 vertritt, begrüßt die Entscheidung: „Für den Verein Witthüs und seine Arbeit ist die Entscheidung existenziell. Jetzt steht fest, dass auf den Schwarzbau keine Rücksicht genommen werden muss.“
Ansprechpartner unserer Praxis zum öffentlichen Baurecht sind Rechtsanwalt Dr. Maximilian Dombert und zum Veranstaltungsrecht Rechtsanwalt Janko Geßner.
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