Der Gesetzgeber will die Solarenergie stärker fördern. Künftig sollen die Standortgemeinden auch an Photovoltaik-Freiflächenanlagen finanziell beteiligt werden können. Das hat der Bundestag am 24.06.2021 beschlossen und trägt damit dem starken Zuwachs dieser Branche Rechnung. Die Kommunen sollen 0,2 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Dies war bislang nur bei Windenergieanlagen der Fall. Darüber hinaus soll das Ausschreibungsvolumen für Solaranlagen im kommenden Jahr kräftig erhöht werden: Es steigt von 1,9 auf 6 Gigawatt. Auf die Einführung einer Solarpflicht konnte sich der Bundestag indes nicht einigen. Das in diesem Zusammenhang ebenfalls novellierte Energiewirtschaftsgesetz soll außerdem dafür sorgen, dass Stromspeicher von Abgaben und Umlagen entlastet werden. So können sowohl Großspeicher, die nach Ausschreibungen im Einsatz sein werden, als auch mehr als 350.000 kleinere stationäre Stromspeicher in Gebäuden zukünftig mehrere Dienstleistungen gleichzeitig anbieten (Multi-Use) und am Markt aktiv sein, ohne durch doppelte Abgaben, Umlagen und Steuern behindert zu werden. Anders gesagt: So soll verhindert werden, dass ein- und ausgespeicherter Strom doppelt mit Abgaben und Umlagen belastet wird.
Ansprechpartner für rechtliche Fragen der erneuerbaren Energien in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
« zurück