Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klagen zweier Umweltvereinigungen gegen den ersten Seeabschnitt der Anbindungsleitung des LNG-Terminals auf Rügen zurückgewiesen (Az.: 7 A 9.23 und 7 A 11.23 vom 25.04.2024). Nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz habe die LNG-Pipeline nach Lubmin ohne Umweltverträglichkeitsprüfung zugelassen werden dürfen, da zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses eine Gasmangellage gegolten habe. Diese gelte auch weiterhin, so das Gericht. Es hält das Vorhaben auch mit den rechtlichen Vorgaben zur Anlagensicherheit sowie zum Gewässer- und Naturschutz vereinbar. Die Belange des Klimaschutzes seien bei der Abwägung hinreichend gewürdigt worden, entschied das Gericht. Die rund 50 Kilometer lange Gaspipeline wird nun voraussichtlich Mitte Mai in Betrieb gehen können.
Ansprechpartner für alle energierechtlichen Fragen in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
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