Bayerischer Landtag wehrt mit Dombert Rechtsanwälte AfD-Eilantrag gegen Maskenpflicht ab

Abgeordnete, Mitarbeiter und Besucher müssen weiterhin einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie die Gebäude des Bayerischen Landtags aufsuchen wollen. Gegen die Anordnung der Landtagspräsidentin vom 2. Juli 2020 sind die AfD-Landtagsfraktion und einer ihrer Abgeordneten mit einer Organklage und einem Eilantrag vorgegangen, weil sie sich in ihren Rechten verletzt sahen. Diesem Vorwurf trat die Präsidentin des Landtags mit DOMBERT Rechtsanwälten als Verfahrensbevollmächtigte entgegen – mit Erfolg. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies den Eilantrag der AfD jetzt zurück (Az.: Vf. 70 – IVa – 20 vom 14.09.2020).

Die auf des Hausrecht gestützte Anordnung der Landtagspräsidentin sieht vor, dass die Bedeckung nur am Platz, im Plenum oder in Besprechungs- und Ausschussräumen, an den Arbeitsplätzen von Mitarbeitern abgenommen werden darf, wenn der Mindestabstand von 1,5 m oder zusätzliche Schutzanforderungen gewährleistet sind. Besucher werden gleichzeitig verpflichtet, zur Rückverfolgung personenbezogene Angaben zu hinterlassen. Zusätzliche Ausnahmen sind für medizinisch begründete Fälle, zu Identifikationszwecken oder für Presseinterviews vorgesehen.

Wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof nun in seinem Beschluss ausführte, können die Abgeordneten und Fraktionen nur rügen, dass ihre eigenen Mitwirkungsbefugnisse bei der parlamentarischen Willensbildung verletzt sind. Die für alle Abgeordneten, Mitarbeiter und Besucher des Landtags und ähnlich in allen öffentlichen Gebäuden des Freistaats geltenden Hygiene-Regeln benachteiligen aber keine Fraktion, so die bayerischen Verfassunsgrichter. Sie bestätigten, dass die Präsidentin des Landtags das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung zur Eindämmung der Corona-Pandemie als geeignete Maßnahme anordnen und sich hierbei auf Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und anderer Wissenschaftler stützen durfte. Angesichts der hohen Infektionsgefahr bei Spreading-Events fiel auch die Abwägungsentscheidung der Richter zu Gunsten der weiter geltenden Regeln und zu Lasten einer Aussetzung aus. Über den in der Hauptsache anhängigen Organstreit-Antrag der Fraktion und des Abgeordneten hat der Verfassungsgerichtshof aber noch zu entscheiden

Ansprechpartner für alle Fragen des Verfassungs- und Parlamentsrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Prof. Dr. Matthias Dombert und Prof. Dr. Klaus Herrmann.

.[Bild von Dieter_G auf Pixabay]

 

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