Die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag hat sich für eine Lockerung der strengen Abstandsregeln für Windkraftanlagen ausgesprochen. Bislang gilt in Bayern, dass Windkraftanlagen das Zehnfache ihrer Höhe als Abstand zur nächsten Wohnbebauung einhalten müssen (10 H-Regel). Nun soll nach den Vorstellungen der CSU-Fraktion in bestimmten Gebieten – wie Wald, Truppenübungsplätzen oder entlang von Autobahnen, Bundesstraßen oder Haupteisenbahntrassen – ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnhäusern genügen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder will Windkraft in Zukunft auf knapp zwei Prozent der Landesfläche ermöglichen. Etwa 800 neue Windkraftanlagen können seinen Worten zufolge neu errichtet werden.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke, Rosa Daehnert und Dr. Janett Wölkerling.
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