Für die Betreuung von Dreijährigen bis zu ihrer Einschulung müssen Eltern im Land Brandenburg ab dem 01.08.2024 keine Kita-Beiträge mehr zahlen. Die Kosten trägt das Land. Bereits seit 2018 ist in Brandenburg das letzte, seit dem 1.08.2023 auch das vorletzte Kita-Jahr vor der Einschulung beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit im Kindergarten gilt grundsätzlich nur für diejenigen Leistungen, die der Kita-Träger im Rahmen seines Auftrags nach dem Kita-Gesetz erbringt. Sie gilt nicht für das Essengeld und nicht für Leistungen, die von Dritten angeboten werden, zum Beispiel Sprachunterricht.
Kita-Träger erhalten von den Landkreisen und kreisfreien Städte einen Ausgleich für die Einnahmeausfälle: Für die Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung sowie für die stufenweisen Ausweitungen auf den gesamten Kindergartenbereich wird eine einheitliche Pauschale von 125 Euro pro Kind auch im Jahr 2024 gezahlt. Ab dem 1. Januar 2025 beträgt die Pauschale 105 Euro für die neuen beitragsfreien Gruppen und unverändert 125 Euro für die Beitragsfreiheit im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Angemessenheit der Höhen der Pauschalen noch evaluiert wird.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.
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