Nachdem wegen der Ausbreitung des Corona-Virus in den meisten Bundesländern die vorübergehende Schließung aller Kindertagesstätten und Schulen beschlossen worden ist, gerät die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten in systemrelevanten Berufen in den Blick. Die meisten Bundesländer haben für Angehörige dieser Berufsgruppen vorgesehen, dass eine Notbetreuung ihrer Kinder sichergestellt werden soll. Während die groben Leitlinien hierzu auf Landesebene beschlossen werden, obliegt die Konkretisierung der Notbetreuung zumeist den Landkreisen und Kommunen. Nach Aussage des brandenburgischen Bildungsministeriums entscheiden beispielsweise die Landkreise und Kreisfreien Städte in Absprache mit den Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten in eigener Verantwortung über die konkrete Notfallbetreuung, etwa in welchen Einrichtungen und zu welchen Öffnungszeiten sie angeboten werden. Sie können die genannten Beschäftigtengruppen und das Verfahren konkretisieren, für die eine Notbetreuung vor Ort vorgesehen wird. In diesem Zusammenhang kommt der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-KritisV) besondere, aber nicht abschließende Bedeutung zu. Denn die dort definierten kritischen Infrastrukturen gehen auf spezifische Anforderungen der Sicherheit in der Informationstechnik zurück und sind daher für die aktuellen Herausforderungen zu eng gefasst.
Ansprechpartner in unserer Praxis zu Fragen der kommunalen Notbetreuung in Kitas und Schulen sind Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Dr. Maximilian Dombert.
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