Die Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) ist am 09.07.2024 in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es, den Windenergieausbau noch schneller voran zu bringen. Dafür sind Straffungen und Entbürokratisierungen der Genehmigungsverfahren vorgesehen. So dürfen Genehmigungsfristen nur noch einmal verlängert werden, Unterlagen, die nicht unmittelbar relevant für den Genehmigungsprozess sind, dürfen nachgereicht werden und auch das Repowering, also der Austausch von Bestandswindenergieanlagen durch neue, leistungsstärkere Anlagen, soll vereinfacht werden. Von den vereinfachten Genehmigungsverfahren sollen jedoch nicht allein Vorhabenträger der Windenergie profitieren, sondern auch alle, die in Deutschland eine industrielle Anlage errichten oder erweitern wollen. „Die neuen Regelungen sind sehr zu begrüßen. Am Ende wird es jedoch an der behördlichen Praxis und nicht zuletzt auch an der auskömmlichen Personalausstattung liegen, ob das neue Deutschland-Tempo bei der Genehmigung von Anlagen erreicht wird“, sagt Rechtsanwalt Tobias Roß.
Ansprechpartner für alle rechtlichen Fragen zu erneuerbaren Energien in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Janko Geßner, Dr. Jan Thiele und Tobias Roß sowie die Rechtsanwältinnen Mareike Thiele, Josefine Wilke und Dr. Janett Wölkerling.
« zurück