BMI muss Twitter-Nachrichten herausgeben

Das Verwaltungsgericht Berlin hat das Bundesministerium des Inneren (BMI) aufgefordert, Twitter-Direktnachrichten an das Online-Portal „FragDenStaat“ herauszugeben (Az.: 2 K 163 vom 26.8.2020). Das BMI hatte sich zunächst mit der Begründung geweigert, dass es sich bei den Twitter-Direktnachrichten um nicht amtliche Informationen handele. Das Verwaltungsgericht gab nun dem Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz nach, auf den sich das Online-Portal gestützt hatte. Die Richter hielten es für entscheidend, dass es sich dem Inhalt nach um amtliche Informationen handelte. Dabei spiele es keine Rolle, wo sie gespeichert seien. „Die Entscheidung verdeutlicht, dass Behörden Auskunftsbegehren nicht umgehen können, indem sie eher private Kommunikationskanäle nutzten. Insofern hat das Urteil weitreichende Folgen für Auskunftsansprüche Dritter“, stellt Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück fest.

Ansprechpartner zu allen Rechtsfragen des Informationszugangs in unserer Praxis ist Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück.

 

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