Nach dem Wind-Gipfel Anfang September hat das Bundeswirtschaftsministerium nun einen Arbeitsplan vorgelegt, um den Windenergieausbau an Land voranzutreiben. Ziel ist es, einen Anteil von 65 Prozent der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch im Jahr 2030 zu erreichen. In dem Papier sind verschiedene Handlungsfelder und Maßnahmen aufgeführt, die dazu beitragen sollen, die Akzeptanz des Windenergieausbaus an Land zu stärken und die Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Dazu gehören beispielsweise die Umsetzung der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung für Windenergieanlagen, Änderungen beim Arten- und Naturschutz sowie die zügige Durchführung von Genehmigungsverfahren und die schnellere Ausweisung geeigneter Flächen. Auch eine Verkürzung auf zwei Instanzen (Oberverwaltungsgericht und Bundesverwaltungsgericht) bei Klagen gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungen von Windenergieanlagen an Land wird vorgeschlagen. Die aufschiebende Wirkung von Klagen und Widersprüchen gegen Genehmigungen soll ebenfalls eingeschränkt werden.
In dem Papier sind ebenfalls die jeweiligen Zuständigkeiten aufgeführt – je nach dem, ob die Federführung für eine Maßnahme bei einem Bundesministerium oder bei den Ländern liegt. „Es zeigt sich, dass der Windenergieausbau an Land eine wichtige Querschnittsaufgabe ist, bei der die verschiedenen Ressorts der Bundesregierung sowie die Länder Hand in Hand arbeiten müssen“, sagt Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele. Die vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegte Aufgabenliste sehen Sie hier.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner, Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.
« zurück