Brandenburg beschließt den Windkraft-Euro

Brandenburgs Kommunen sollen künftig stärker an den Erträgen aus der Windenenergie beteiligt werden. Der Landtag in Brandenburg hat deshalb auf seiner Sitzung am 11.06.2019 das so genannte Windenergieanlagenabgabegesetz beschlossen. Es sieht eine jährliche Sonderabgabe von 10.000 Euro vor, die jeder Betreiber künftig für eine Windkraftanlage zahlen soll. Die Regelung gilt für alle neuen Anlagen, die ab dem 31. 12. 2019 in Betrieb gehen werden. Von der Sonderabgabe der Betreiber sollen die Kommunen profitieren, die sich ganz oder teilweise im Umkreis von drei Kilometern von den Windkraftanlagen befinden. Die Landesregierung verfolgt mit diesem bundesweit bislang einmaligen Gesetzesvorstoß das Ziel, die Akzeptanz für den Windenergieausbau in den betroffenen Regionen zu erhöhen. So sollen die Einnahmen beispielsweise dazu dienen, das Ortsbild aufzuwerten oder die Infrastruktur in der Kommune zu verbessern. Es können damit auch kommunale Veranstaltungen oder soziale Aktivitäten gefördert werden, wobei immer erkennbar sein soll, dass die Gelder aus der Windenergierzeugung stammen. Deshalb dürfen die Einnahmen aus dem Windkraft-Euro auch nicht in einen möglichen Finanzausgleich des Bundes oder des Landes einfließen oder in die Kreisumlage eingerechnet werden. Grundsätzlich befürwortet Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele eine gesetzlich festgelegte finanzielle Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergienutzung. Allerdings plädiert er für eine bundesweite Regelung. „Besser wäre es zudem, wenn die Höhe der Sonderabgabe die unterschiedlichen Windverhältnisse und damit auch unterschiedlichen Erträge der Betreiber berücksichtigen würde“, erklärt er.

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner,  Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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