Brandenburg beschließt schärfere Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung

Um die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern, hat die Landesregierung in Brandenburg schärfere Maßnahmen beschlossen. Die neue Rechtsverordnung ist seit dem 23.03.2020 in Kraft und ersetzt die Regelungen vom 17.03.2020. Neben den bekannten Einschränkungen im Kita- und Schulbereich sieht die Rechtsverordnung nun vor, dass öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen und Parks nicht mehr betreten werden dürfen. Ausnahmen bilden der Weg von und zur Arbeit, für Arztbesuche, Besuche von Lebenspartnern oder Blutspenden. Diese Einschränkungen zum Aufenthalt im öffentlichen Raum gelten bis zum 05.04.2020, andere Regelungen wie die Schließung aller Gaststätten oder das Verbot von Übernachtungen zu touristischen Zwecken bis einschließlich 19.04.2020. Einzelheiten der neuen Rechtsverordnung lesen Sie hier.

Die Task Force Corona unserer Praxis ist Ansprechpartnerin für öffentliche Aufgabenträger bei der Bewältigung dieser aktuellen rechtlichen und administrativen Herausforderungen.

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