Brandenburg entlastet auch weiterhin bei Kita-Beiträgen 

Eltern mit geringem und mittlerem Einkommen werden im Land Brandenburg auch weiterhin bei den Kita-Beiträgen entlastet. Die ursprünglich bis Ende 2024 befristete Beitragsbefreiung und -entlastung  soll nun unbefristet fortgesetzt werden. Darauf haben sich die potentiellen Koalitionspartner SPD und BSW noch vor Bildung einer Landesregierung geeinigt. Sie haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt, der noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Damit werden Eltern mit einem Einkommen zwischen 20.000 und 35.000 Euro auch weiterhin von den Kita-Beiträgen befreit und Eltern mit einem Einkommen bis 55.000 entlastet (§§ 50 bis 64 KitaG). Dadurch bleibt es den Trägern erspart, in vielen Fällen die Beitragsfestsetzungen zu überprüfen und anzupassen.

Die Elternbeitragsfreiheit im Kindergarten bleibt von diesem Gesetzgebungsverfahren unberührt. Die Träger erhalten dafür ab dem 01.01.2025 eine einheitliche Ausgleichspauschale von 125 Euro für jedes Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen und  Franziska Wilke.

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