Brandenburg fördert Digitalisierung in Kitas

Das Land Brandenburg will Kitas und Kindertagespflegestellen bei der Digitalisierung unterstützen. Nach Maßgabe der „Richtlinie Medien und Digitalisierung Kita“ vom 21. Januar 2022 gewährt es den öffentlichen und freien Trägern Zuwendungen in Höhe von insgesamt 1,95 Millionen Euro. Von dieser Förderung profitieren nur Einrichtungen im vorschulischen Bereich, die Kinder bis zur Einschulung betreuen. Reine Horte sind von den Zuwendungen ausgeschlossen. Förderfähig sind pädagogische Fortbildungen mit Bezug zur Medienbildung und Digitalisierung sowie notwendige Investitionen zur Verbesserung der digitalen Ausstattung mit Hard- und Software. Sie müssen im laufenden Jahr 2022 umgesetzt werden. Unter die Ausstattung fallen Computer oder Laptops sowie hochwertige Drucker, sofern sie zur Unterstützung der pädagogischen Arbeit, der Elternarbeit, zur Wahrnehmung digitaler Informations- und Weiterbildungsangebote und für Verwaltungsaufgaben genutzt werden. Auch Tablets, Digitalkameras für Kinder, Lern- und Kreativsystems wie Lesestifte, Zubehör und Audioabspielgeräte für Kinder können bezuschusst werden. Empfänger der Zuwendungen sind zunächst die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Sie leiten die Mittel an die Träger der Kitas und Kindertagespflegestellen weiter. Die Anträge auf eine Zuwendung sind schriftlich bis zum 31. März 2022 über die entsprechenden Formulare an das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) gemäß der Anlage 2 der Richtlinie zu stellen.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu SodingenFranziska Wilke, Luisa Wittner und Juliane Meyer.

 

« zurück