Brandenburg hat „Gute-Kita-Vertrag“ unterzeichnet

Als drittes Bundesland hat Brandenburg am 24.05.2019 die Vereinbarung zur Umsetzung des so genannten Gute-Kita-Gesetzes unterzeichnet. Mit insgesamt 165 Millionen Euro wird der Bund das Land nun bis zum Jahr 2022 bei der Qualitätsverbesserung in den Kitas und der finanziellen Entlastung der Eltern unterstützen. Konkret wurden vier Handlungsschwerpunkte vertraglich geregelt: So soll der Fachkraft-Kind-Schlüssel bei längeren Betreuungszeiten durch eine anteilige Mitfinanzierung verbessert werden. Für die bessere Qualifizierung von Fachkräften wird es statt wöchentlich einer künftig drei Anleitungsstunden pro Erzieher/in geben. Über eine pauschale finanzielle Förderung soll die Elternarbeit in Beiräten gestärkt werden. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Teilhabe von Kindern aus Haushalten mit geringem Einkommen zu verbessern. Dies wird nach Schätzung des Landes rund 43.000 Kinder betreffen. Unabhängig vom Gute-Kita-Vertrag werden rund 4,5 Mio. Euro jährlich bereitgestellt, um Transferleistungsempfänger von den Kita-Gebühren zu befreien.

Die Fragen, die sich aus der Sicht eines freien Trägers mit der Umsetzung des Gute-Kita-Gesetzes ergeben, sind auch das Thema mehrerer Informationsveranstaltungen, die Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke in Kooperation mit dem Verband Der PARITÄTISCHE, Landesverband Brandenburg e.V. veranstalten. Sie finden am 07.06.2019 in Cottbus, am 11.06.2019 in Potsdam (Hermannswerder) und am 29.08.2019 in Bernau statt. Weitere Informationen finden Sie hier.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Hermann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

 

« zurück