Im Land Brandenburg wollen der Landkreistag, der Städte- und Gemeindebund sowie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport das öffentliche Finanzierungsrecht für die Kindertagesbetreuung grundsätzlich neu ordnen. Die Neuordnung wird bis zum Jahr 2027 angestrebt. So haben es die Beteiligten jetzt in einer gemeinsamen strategischen Vereinbarung festgehalten. Dort heißt es auch, dass der Prozess zwischen den „öffentlichen Finanzierungsverantwortlichen“ abzustimmen sei und dass das Jugendressort bei der Erarbeitung des Gesetzesentwurfs sicherstellen muss, dass die Beteiligung in „erforderlichem Umfang“ erfolge.
Über eine Reform des Kita-Rechts wird in Bandenburg bereits seit einigen Jahren diskutiert. Vor allem bei der Finanzierung der Betriebskosten, der Refinanzierung der Elternbeitragsfreiheit sowie dem Umgang mit dem Eigenanteil der Einrichtungsträger herrscht Rechtsunsicherheit. Eine geplante Reform des Kita-Rechts war Ende März 2022 wegen des Überfalls Russlands auf die Ukraine und den damit verbundenen neuen Herausforderungen gestoppt worden. „Es ist zu begrüßen, dass dieses wichtige Thema der Novellierung der Kita-Finanzierung jetzt wieder angegangen wird“, sagt Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.
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