Brandenburg plant umfassende Reform des Kita-Rechts

Die Landesregierung in Brandenburg will das Kita-Recht umfassend novellieren. Das seit 1992 bestehende und immer wieder geänderte Gesetz soll transparenter, strukturierter und praxistauglicher werden. So soll unter anderem der Bildungsauftrag der Kitas deutlicher und auch die Fachkräftegewinnung und -sicherung stärker berücksichtigt werden. Finanzverantwortlichkeiten und Finanzströme sollen überprüft und neu gestaltet werden. Zudem sollen Qualität und Teilhabemöglichkeiten verbessert werden, lauten die Ziele.

Die Auftaktveranstaltung für das Reformvorhaben fand am 19.02.2020 in der Potsdamer Staatskanzlei statt. Zahlreiche Experten wie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände, des Landes-Kinder- und Jugendausschusses, der Jugendämter, des Landes-Kita-Elternbeirats, Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport  sowie Angehörige der Fachwissenschaft und -öffentlichkeit nahmen daran teil.

Nach dem bisherigen Zeitplan sollen nun Arbeitsgruppen innerhalb eines Jahres sechs Themenfelder bearbeiten. Dazu gehören strukturelle Grundlagen der Kindertagesbetreuung, Qualität und Aufgaben, Angebotsformen, Fachkräfte, Erlaubnisverfahren und Aufsicht sowie Finanzierung. Die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs ist für den Herbst 2021 geplant und das parlamentarische Verfahren für die zweite Jahreshälfte 2022. Nach den derzeitigen Plänen soll das neue Kita-Recht dann zum 01.01.2013 in Kraft treten.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann, Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen und Rechtsanwältin Franziska Wilke.

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