Brandenburg will Masernimpfung für Kita-Besuch vorschreiben

Der Landtag in Brandenburg hat am 11.04.2019 beschlossen, eine Impfpflicht gegen Masern als Voraussetzung für den Besuch einer Kindertagesstätte einzuführen. Dies gilt nicht unmittelbar, sondern muss nunmehr vom Land umgesetzt werden. Darüber hinaus soll die Brandenburger Landesregierung über den Bundesrat eine entsprechende Initiative für eine bundesweite Impfpflicht einbringen. Die neue Impfpflicht ist de facto jedoch kein Impfzwang, da der Besuch einer Kindertagesstätte – anders als der Schulbesuch – nicht verpflichtend ist. Allerdings hat jedes Kind einen bundesrechtlich verankerten Rechtsanspruch auf Betreuung (§ 24 SGB VIII). Ob dieser Anspruch durch die Einführung der landesrechtlichen Impfpflicht eingeschränkt werden kann, ist offen.

Dr. Beate Schulte zu Sodingen: “Schon heute dürfen Kita-Träger im Rahmen ihrer Trägerautonomie eine Impfung gegen Masern für die Aufnahme voraussetzen. Daran hindert sie weder das Kita-, noch das Infektionsschutzgesetz. Zum Schutz der Kinder in den Betreuungseinrichtungen weist die derzeitige Rechtslage eine ‘impfbefürwortende’ Tendenz auf.” Nach dem Infektionsschutzgesetz kann  ungeimpften Kindern sogar verboten werden, eine Kindertageseinrichtung zu betreten, wenn dort eine Person an Masern erkrankt oder ansteckungsverdächtig ist.

Ansprechpartner für das Bildungs- und Berufsrecht in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Herrmann und Rechtsanwältin Dr. Beate Schulte zu Sodingen.

 

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