Die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung (KitaBBV) im Land Brandenburg ist teilweise unwirksam. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg nicht zugelassen. Damit ist das erstinstanzliche Urteil des OVG vom 16.06.2021 nunmehr rechtskräftig. In dem Verfahren hatten sich mehrere kommunale Kita-Träger mit einem Normenkontrollantrag gegen die Verordnung zur Beitragsbefreiung gewandt. Sie wollten gerichtlich prüfen lassen, ob die vom Land vorgesehene Ausgleichszahlung in Höhe von 12,50 Euro je beitragsbefreitem Kind rechtmäßig ist. Auch das OVG erachtete die Ausgleichzahlung für rechtswidrig und gab dem Normenkontrollantrag statt. Denn die Verordnung hat sich bei der Bemessung an der Ausgleichspauschale von 12,50 Euro lediglich an der durchschnittlichen häuslichen Ersparnis der Eltern orientiert. Maßstab müssen nach der Rechtsprechung des OVG jedoch die Einnahmeausfälle des Trägers sein.
Das OVG hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen richtete sich die nunmehr entschiedene Beschwerde. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtssache, die wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung eine Klärung braucht, zumal es sich um Fragen des Landesrechts handelt, für die das Bundesverwaltungsgericht nicht zuständig ist. Die Kita-Beitragsbefreiungsverordnung muss nun vom Verordnungsgeber angepasst werden.
Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita Rechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Luisa Wittner
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