Die Brandenburgische Baugebührenordnung verstößt gegen die Landesverfassung. Das hat jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg festgestellt (Az.: 10 A 5.19 vom 10.10.2024). Vier Landkreise des Landes hatten mit einem Normenkontrollantrag gerügt, dass ihnen Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde übertragen worden waren, jedoch die Gebühren nicht ausreichten, um die dadurch entstandenen Kosten aufzufangen. Ihr Antrag hatte Erfolg. Nach Auffassung des OVG seien die Gebührenregelungen nicht mit dem in der Landesverfassung verankerten Konnexitätsgebot vereinbar. Danach ist das Land dazu verpflichtet, die Kosten für Aufgaben, die es auf die kommunale Ebene überträgt, vollkommen auszugleichen. Das Konnexitätsgebot verlange eine sorgfältige und gründliche Kostenprognose unter Ausschöpfung aller erreichbaren Erkenntnisquellen, so das Gericht. Diese Anforderungen habe das Land Brandenburg nicht erfüllt. So seien die gestiegenen Personalkosten trotz bereits bekannter Tariferhöhungen im öffentlichen Dienst nicht ausreichend berücksichtigt, sondern nur ein Durchschnittswert der Jahre 2011 bis 2014 herangezogen worden.
Ansprechpartner für Fragen des kommunalen Finanzrechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Dr. Dominik Lück und Rechtsanwalt Tobias Schröter.
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