Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und die Bezirksämter haben jetzt das „Bündnis für Wohnungsneubau und Mieterberatung in Berlin 2018 – 2021“ beschlossen. Damit will das Land Berlin die stetige Nachfrage an Wohnungen künftig besser befriedigen und Verzögerungen bei Neubauvorhaben begegnen, die bislang insbesondere aus dem Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung resultieren. So sollen wichtige Bebauungspläne für Wohnbauvorhaben künftig innerhalb von zwei Jahren nach Aufstellungsbeschluss festgesetzt werden. Zudem soll die Zusammenarbeit der Behörden untereinander und mit Projektentwicklern und Vorhabenträgern verbessert werden, zum Beispiel durch zügige, koordinierte Gespräche bei Konflikten rund um die Planung und Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben. Die Federführung wird hier bei der Wohnungsbauleitstelle liegen. Auch die sozialen Infrastrukturkonzepte, etwa zum Bedarf an Grundschul- und Kita-Plätzen, sollen aktualisiert werden. Ferner hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen zusammen mit jedem Bezirk die jeweiligen Neubaupotenziale identifiziert und für ausgewählte Wohnungsbauvorhaben konkrete Zielvorstellungen für die Umsetzung von Bebauungsplänen festgelegt.
„Ob die Investoren demnächst tatsächlich mit schnelleren Bebauungsplanverfahren und Vertragsschlüssen zum Berliner Modell rechnen können, bleibt abzuwarten“, sagt Rechtsanwältin Dr. Lisa Teichmann. „Zumindest ist das Ziel ambitioniert, da die aktuelle Dauer von Bebauungsplanverfahren weit darüber liegt. Vier Jahre sind da keine Seltenheit. Die Wohnungsbauleitstelle und die Bezirke müssen sich nun aber auf den selbst gesteckten Zeitrahmen und die vereinbarten Koordinierungsverfahren verweisen lassen.“
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