In der ersten Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land hat die Bundesnetzagentur 70 Geboten mit einem Volumen von insgesamt 807 Megawatt den Zuschlag erteilt. Der durchschnittliche Zuschlagswert liegt bei 5,71 Cent je Kilowattstunde. Mit 96 Prozent des Zuschlagsvolumens ist der Anteil der Bürgerenergiegesellschaften besonders hoch. Für sie gelten erleichterte Teilnahmebedingungen im Ausschreibungsverfahren: So können sie beispielsweise Gebote abgeben, bevor sie eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutz besitzen. Diese Möglichkeit haben immerhin 95 Prozent der Bürgerenergiegesellschaften genutzt. Insgesamt wurden in dieser Ausschreibungsrunde 256 Gebote mit einem Volumen von 2.137 Megawatt eingereicht. Davon mussten nur 12 wegen nicht erfüllter Bedingungen ausgeschlossen werden, teilte die Bundesnetzagentur mit. Die Zuschläge hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Seite veröffentlicht.
Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner und Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele.
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