Bund plant baurechtliche Erleichterungen zur Bewältigung der Flutkatastrophe

Die Bundesregierung will das Baurecht erleichtern, damit mobile Unterkünfte und mobile Infrastruktureinrichtungen schneller errichtet werden können. Aufgrund der Hochwasserkatastrophe sind viele Gebäude in den betroffenen Regionen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gar nicht mehr oder nur noch teilweise nutzbar. Es ist nun geplant, dass Gemeinden bis zum Ablauf des nächsten Jahres (31.12.2022) von den Vorschriften des Baugesetzbuches in notwendigem Umfang abweichen dürfen, wenn dies erforderlich ist, um dringend benötigte Unterkünfte und Infrastruktureinrichtungen (zum Beispiel Rathäuser, Schulen, Kitas) zu errichten, falls diese sonst nicht rechtzeitig bereit gestellt werden könnten.

„Die beabsichtigte Sonderregelung ist richtig, wird aber in der Praxis erhebliche Fragen aufwerfen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass der Gesetzgeber hier mit einer Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe operiert. Betroffene Kommunen sollten besonderes Augenmerk auf die rechtliche Auslegung und tatsächliche Ausfüllung dieser Begriffe legen“, sagt Rechtsanwalt Daniel Mehrer.

Ansprechpartner für alle Fragen des öffentlichen Baurechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwälte Dr. Maximilian Dombert und Daniel Mehrer. Mehrer gehört auch der Taskforce an, die die Kanzlei gegründet hat, um Kommunen und Verwaltungen bei der Bewältigung der Flutkatastrophe mit kostenloser rechtlicher Beratung zu unterstützen.

 

 

 

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