Bund will Kinderbetreuung mit vier Milliarden Euro unterstützen

Für die Jahre 2025 und 2026 wird die Bundesregierung die Kinderbetreuung in Deutschland mit vier Milliarden Euro unterstützen. Das hat das Kabinett mit dem dritten Kita-Qualitätsgesetz beschlossen, das am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll. Das Gesetz definiert sieben Handlungsfelder, in die das Geld fließen soll. Dazu gehört die Gewinnung von Fachkräften, ein bedarfsgerechtes Angebot, ein guter Betreuungsschlüssel sowie die Förderung von sprachlicher Entwicklung und Gesundheit. Das Geld darf aber nicht mehr für die weitere Senkung der Elternbeiträge genutzt werden. Ebenso soll es nicht mehr in die Verbesserung der räumlichen Gestaltung fließen. Nach den Vorgängergesetzen waren das zwei Handlungsfelder, in die Bundesmittel noch investiert werden durften. Das neue Gesetz sieht jedoch eine Übergangsfrist bis Ende 2025 vor, damit sich die Kinderbetreuungseinrichtungen darauf einstellen können.

Anders als im Koalitionsvertrag vorgesehen, enthält das Gesetz keine bundeseinheitlichen Standards für die Kinderbetreuung in Deutschland. Es ist aber das Ziel, die Qualität in den Kitas anzugleichen und damit Chancengleichheit für alle Kinder zu sichern.

Ansprechpartnerinnen für Fragen des Kita- und Schulrechts in unserer Praxis sind die Rechtsanwältinnen Dr. Beate Schulte zu Sodingen, Franziska Wilke und Charlotte Blech.

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