Bundesnetzagentur verlängert Fristen für Erneuerbare-Energie-Vorhaben

Die Bundesnetzagentur hat die Fristen für die Planungen und den Bau von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien verlängert, da es aufgrund der Corona-Krise zu Verzögerungen kommt. So finden die Ausschreibungen zwar zu den gesetzlich festgelegten Terminen statt. Die Zuschlagsentscheidung wird aber nicht im Internet veröffentlicht. Damit beginnen Fristen, die unter anderem Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit betreffen, nicht zu laufen. Erst wenn sich die Lage beruhigt hat, soll die Veröffentlichung nachgeholt werden. Bieter, die eine individuelle Vorabveröffentlichung wünschen, können einen formlosen Antrag bei der Bundesnetzagentur stellen. Ausnahmen gibt es auch für bezuschlagte Biomasse-Bestandsanlagen. Darüber hinaus verlängert die Bundesnetzagentur die Realisierungsfristen für Windenergieanlagen an Land und für Biomasseanlagen. Die Anträge können unbürokratisch per Mail gestellt werden. Darin sind die Gründe zu nennen, die zur Verzögerung geführt haben. Weitere Details zur aktuellen Ausschreibung für EE- und KWK-Anlagen sehen Sie hier

Ansprechpartner für alle Fragen des Windenergierechts in unserer Praxis sind Rechtsanwalt Janko Geßner,  Rechtsanwalt Dr. Jan Thiele und Rechtsanwalt Tobias Roß.

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